Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte
Allgemeine Informationen
Wenn Sie oder ihr Angehöriger pflegebedürftig sind oder die Frage besteht ob sich eine solche Situation ankündigt, werden Sie in den regionalen Pflegestützpunkten, die an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte angedockt sind, fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen, ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege beraten bzw. entsprechende Hilfen vermittelt. Die Pflegestützpunkte haben engen Kontakt zu den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und sind somit im Rahmen der kommunalen Pflegesozialplanung und Netzwerkgestaltung einbezogen.
Das Land begleitet die Pflegestützpunkte im Rahmen eines Lenkungsausschusses mit den Pflegekassen und den Kommunen.
Rechtsgrundlagen
SGB XI, Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
In Absprache mit dem Pflegstützpunkt
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Nichtzuständig sind die Pflegestützpunkte für Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der Pflegekasse); für Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt); Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung – Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), für Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (LAGuS M-V).
Zuständige Stelle
Pflegestützpunkte Landkreise und kreisfreien Städte,
Ansprechpunkt
Pflegestützpunkte: http://www.pflegestuetzpunktemv.de/images/2014_09_01_Flyer_MV.pdf bzw. http://www.pflegestuetzpunktemv.de/
LAGuS Neubrandenburg für niedrigschwellige Angebote: http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/fah/Anerkennungen_und_Genehmigungsverfahren_/Anerkennungsverfahren_niedrigschwelliger_Betreuungsangebote/index.jsp
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V
Referat IX 430
Fachlich freigegeben am
April 2015