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Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkte

Allgemeine Informationen

Wenn Sie oder ihr Angehöriger pflegebedürftig sind oder die Frage besteht ob sich eine solche Situation ankündigt, werden Sie in den regionalen Pflegestützpunkten, die an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte angedockt sind, fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen, ambulanten, teilstationären oder stationären Pflege beraten bzw. entsprechende Hilfen vermittelt. Die Pflegestützpunkte haben engen Kontakt zu den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und sind somit im Rahmen der kommunalen Pflegesozialplanung und Netzwerkgestaltung einbezogen.

Das Land begleitet die Pflegestützpunkte im Rahmen eines Lenkungsausschusses mit den Pflegekassen und den Kommunen.

Rechtsgrundlagen

SGB XI, Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

In Absprache mit dem Pflegstützpunkt

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Nichtzuständig sind die Pflegestützpunkte für Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der Pflegekasse); für Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt); Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung – Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), für Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (LAGuS M-V).

Zuständige Stelle

Pflegestützpunkte Landkreise und kreisfreien Städte,

Ansprechpunkt

Pflegestützpunkte: http://www.pflegestuetzpunktemv.de/images/2014_09_01_Flyer_MV.pdf bzw. http://www.pflegestuetzpunktemv.de/

LAGuS Neubrandenburg für niedrigschwellige Angebote: http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/fah/Anerkennungen_und_Genehmigungsverfahren_/Anerkennungsverfahren_niedrigschwelliger_Betreuungsangebote/index.jsp

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V

Referat IX 430

Fachlich freigegeben am

April 2015