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Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung

Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung

Allgemeine Informationen

Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell anfallender Preisbestandteile anzugegeben, also den Endpreis.

Werden die Waren oder Dienstleistungen per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel angeboten, so müssen zusätzlích die Liefer- und Versandkosten angegeben werden.

Im Falle von Dienstleistungen müssen Preisverzeichnisse im Geschäftslokal sichtbar ausgehängt werden. In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse auf den Tischen auszulegen oder den Gästen vor der Bestellung auszuhändigen.

Die Preisangabenverordnung verlangt weiterhin, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengenheinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.

Die Preisangabenverordnung gilt nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer (B2B).

Rechtsgrundlagen

Hinweise

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Zuständig sind die Ordnungsämter.

Eine fehlerhafte oder unterlassene Preisangabe kann zudem eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Abmahnverein zur Folge haben.

Zuständige Stelle

Kommunale Ordnungsbehörden

Unterstützende Institutionen

Die Bundesnetzagentur ist Ansprechpartner bei Preisangabenbeschwerden mit Dienstleistern auf dem Gebiet Elektriziität/Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sie ist wie folgt zu erreichen:
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder Postfach 80 01, 53105 Bonn (Telefonnummer 0228/14-0, Faxnummer 0228/14-8872) oder per E-Mail poststelle@bnetza.de.

Beratung und Information bietet außerdem die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern und Vorpommern e.V., Strandstraße 98, 18055 Rostock, Telefonnummer 0381/20 87 050, Faxnummer 0381/20 87 030, E-Mail info@nvzmv.de.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 140 Kartellrecht

Fachlich freigegeben am

08.06.2015

Typisierung

2. a, b