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Probenehmer/in - öffentliche Bestellung und Vereidigung
Probenehmer/in - öffentliche Bestellung und Vereidigung
Allgemeine Informationen
Als Probenehmer prüfen Sie die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren in der Herstellung und im Warenverkehr.
Wenn Sie diese Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Probennehmer ausüben wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die öffentliche Bestellung bescheinigt, dass Sie in Bezug auf die Tatsachenfeststellung auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert sind. Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde. Ihre Aufgabe ist es, bestimmte Tatsachen unparteiisch und unabhängig vom Auftraggeber verbindlich festzustellen oder die ordnungsgemäße Vornahme bestimmter Tätigkeiten zu überprüfen.
Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Tätigkeit als Probenehmer unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten Probenehmern sind vor allem in den Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern geregelt. Öffentlich bestellte und vereidigte Probenehmer erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Die Industrie- und Handelskammern verleihen dem Probenehmer einen Rundstempel und stellen einen Probenehmerausweis aus.
Nach § 36 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Gewerbeordnung und können Probenehmer öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn
- ein Bedarf an Leistungen eines Probenehmers für das beantragte Sachgebiet besteht,
- keine Bedenken gegen die Eignung bestehen,
- der Antragsteller die besondere Sachkunde nachweist.
Weitere Voraussetzungen:
- Niederlassung in Deutschland,
- Vollendung des 30. Lebensjahrs und keine Vollendung des 62. Lebensjahrs,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Der Antragsteller die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Probenehmers bieten.
Ausländische Ausbildungs-, Befähigungs- und andere Qualifikationsnachweise werden im Verwaltungsverfahren berücksichtigt. Sie sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Außerdem können Probenehmer mit Qualifikation aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum öffentlich bestellt werden, wenn sie dort für ein bestimmtes Sachgebiet bereits ihre Sachkunde nachgewiesen habe, die im Wesentlichen vergleichbar ist, oder in zwei der letzten 10 Jahre vollzeitig als Probenehmer tätig gewesen sind und sich aus den vorgelegten Nachweisen ergibt, dass der Probenehmer im Wesentlichen über die besondere Sachkunde verfügt.
Rechtsgrundlagen
Sachverständigenordnung der jeweiligen IHK und folgende Vorschriften:
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung des Antrages kann Widerspruch eingelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
- Bestätigung, dass ein Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt wird/wurde
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
- Antrag auf Vereidigung und öffentliche Bestellung incl. Versicherung, dass keine Doppelvereidigung vorliegt
- Versicherung, dass geordnete wirtschaftliche Verhältnisse bestehen und kein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet ist
- Lebenslauf, Ausbildungs- und Qualifikationsnachweise
- Lichtbild
- Unternehmensbeschreibung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Referenzliste
Die zuständige IHK kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Kosten
Für die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird eine Gebühr zwischen 153 und 155,- € erhoben.
Fristen
Es sind keine Antragsfristen zu beachten.
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Formulare
Anträge sind bei der zuständigen IHK erhältlich. Sie können den Antrag auch formlos stellen.
Hinweise
Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung eines Probenehmers beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Eignung. Die Überprüfung der sogenannten besonderen Sachkunde kann in Ihrer Niederlassung erfolgen.
Bemerkungen
Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus freigegeben am 04.08.2011.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. Zuständig ist die IHK, in deren Kammerbezirk Ihre Niederlassung als Probenehmer liegt.