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Problemstoffe - Entsorgung

Problemstoffe - Entsorgung

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Problemstoffen/Schadstoffen aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören u.a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

Rechtsgrundlagen

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Kosten

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzung beschlossen (Abfallgebührensatzung).
 

Verfahrensablauf

Informationen zur Abfallentsorgung, die Problemstoffe miteinschließt, geben die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.

Mittels Abfallkalender und Internet werden die Bürger über die jeweiligen Termine und Haltepunkte der mobilen Schadstoffsammlung informiert.

Weiterführende Informationen

Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V

Fachlich freigegeben am

05.08.2016

Typisierung

4b

5

6