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Rentenberater/in - Registrierung
Rentenberater/in - Registrierung
Allgemeine Informationen
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung. Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten ausüben möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Sie müssen persönlich geeignet und zuverlässig sein. Wichtige Maßstäbe für die erforderliche Zuverlässigkeit sind das Vorleben (insbesondere etwaige Straftaten) und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin benötigen Sie einen Nachweis besonderer Sachkunde (theoretisch und praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall ist abzuschließen.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Der Antrag kann auf einen oder mehrere der oben genannten Teilbereiche beschränkt werden. Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Beratung suchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Rechtsgrundlagen
- §§ 5, 10, 12, 13 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
- Die Kosten der Registrierung richten sich nach der Justizverwaltungskostenordnung (JVKOstO; dort: Nr. 3 des Gebührenverzeichnisses und §§ 4, 5 JVKostO)
Erforderliche Unterlagen
Die Registrierung erfolgt auf Antrag. Soweit Teilbereiche bestimmt sind, kann der Antrag auf einen oder mehrere dieser Teilbereiche beschränkt werden.
Der Antrag muss den Nachweis besonderer Sachkunde (theoretischund praktisch) in den entsprechenden Rechtsgebieten enthalten. Er sollte außerdem enthalten:
- zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung,
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes,
- Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren anhängig oder in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 915 der Zivilprozessordnung) erfolgt ist,
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung oder eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde oder ein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft erfolgt ist, und, wenn dies der Fall ist, eine Kopie des Bescheids,
- Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung.
Kosten
Gebühr für die Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz: 150,00 Euro (gegebenenfalls zuzüglich Auslagen)
Hinweise
Ohne Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden:
- Testamentsvollstreckung,
- Haus- und Wohnungsverwaltung,
- Fördermittelberatung.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. bietet in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen Sachkundelehrgänge zur Erlangung der Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz an.