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Restaurator - Eintragung in die Restauratorenliste

Restaurator - Eintragung in die Restauratorenliste

Allgemeine Informationen

Die Berufsbezeichnung des Restaurators ist in Deutschland nicht geschützt.

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie als selbstständiger Restaurator mit der Bezeichnung Restaurator tätig werden möchten. Sie müssen sich gemäß Restauratorengesetz in eine Restauratorenliste eintragen lassen. Über die Eintragung in die Restauratorenliste entscheidet eine Fachkommission.

Einem Eintragungsantrag ist stattzugeben, wenn

  • die Berufsausübung als Restaurator angestrebt wird und
  • eine Ausbildung als Restaurator mit Hochschulabschluss nachgewiesen wird.

Soweit in der Bundesrepublik Deutschland für einzelne Fachrichtungen noch keine Ausbildungsmöglichkeit mit Hochschulabschluss besteht, erfolgt die Eintragung in die Restauratorenliste,

  • wenn Sie bereits in einem anderen Bundesland selbständig als Restaurator tätig sind, oder
  • wenn über die Zeit von sieben Jahren eine einschlägige Tätigkeit nachgewiesen wird und zwei befürwortende Gutachten von zwei durch die Fachkommission anerkannte Restauratoren aus demselben oder einem nächst verwandten Fachgebiet vorgelegt werden.

Unberührt von der Eintragung in die Restauratorenliste ist die Möglichkeit, den Beruf des Restaurators nach einer Ausbildung mit Zusatzqualifikationen als „Restaurator im …handwerk“.

Nachweise über Studienabschlüsse der Europäischen Union oder eines Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes werden anerkannt, soweit sie den deutschen Nachweisen entsprechen.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Hochschulabschluss
  • Nachweis über die bereits ausgeübte Berufstätigkeit, durch Vorlage entsprechender Arbeitsverträge oder durch Angabe von Referenzen

Kosten

Für die Eintragung in die Restauratorenlisten fallen gemäß Gebührenziffer 3.2 der Kostenverordnung Bildungsministerium Gebühren in Höhe von 75,00 Euro an.

Fristen

Es wird empfohlen, sich vor Aufnahme der Tätigkeit in die Restauratorenliste eintragen lassen.

Formulare

Bitte verwenden Sie den Antrag "Anlage 1a für Hochschulabsolventen".

Hinweise

Ehrenkodex der Restauratoren

Bemerkungen

Dieser Text wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 18.08.2011.

Zuständige Stelle

Sie reichen den Antrag beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung Kultur, in Schwerin ein. Der Antrag wird dann der Fachkommission zugeleitet.

Unterstützende Institutionen

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege des Landes Mecklenburg Vorpommern
Verband der Restauratoren