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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Abmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Abmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Rechtsgrundlagen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Fristen
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Formulare
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 9995-0100
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 9995-0888*
Fax: +49 185 9995-0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo 7:00 - 19:00 Uhr
Di 7:00 - 19:00 Uhr
Mi 7:00 - 19:00 Uhr
Do 7:00 - 19:00 Uhr
Fr 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
Fachlich freigegeben durch
SWR