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Sachverständige/r Gewerbe - öffentliche Bestellung

Sachverständige/r Gewerbe - öffentliche Bestellung

Allgemeine Informationen

Personen, die als Sachverständige auf dem Gebiet

  • der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens,
  • der Hochsee- und Küstenfischerei sowie
  • der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues

tätig sind, oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachverständigen ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht.

Hierfür ist eine besondere Sachkunde nachzuweisen und es dürfen keine Bedenken gegen die Eignung bestehen. Die Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

Rechtsgrundlagen

  • Gebührensatzung der Industrie- und Handelskammern M-V
  • § 1 IHK Gesetz Zuständigkeitslandesverordnung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung

Kosten

  • Für die erstmalige Bestellung wird von der IHK zu Schwerin und der IHK zu Rostock eine Grundgebühr in Höhe von 562 Euro erhoben.
  • Die IHK zu Neubrandenburg erhebt eine Grundgebühr in Höhe von 550 Euro.
  • Dazu können jeweils möglicherweise besondere Auslagen durch die Einschaltung von Fachgremien und Gutachtern im Rahmen des Bestellungsverfahrens erhoben werden.
  • Die Gebühr für den Auszug aus dem Bundeszentralregister beträgt 13 Euro.

Gebühr: EUR 1000.00 bis 2500.00

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann durch einzuholende gutachterliche Stellungnahmen beeinflusst werden.

Formulare

Anträge sind bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegebenenfalls auch über das Internet erhältlich.

Weiterführende Informationen

Die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.04.2016