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Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen - Meldung

Schadensbeseitigung an öffentlichen Einrichtungen - Meldung

Allgemeine Informationen

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

Rechtsgrundlagen

Straßen- und Wegegesetz

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

 

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Fristen

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29. Oktober 2013