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Schädlingsbekämpfer/in: Sachkundeprüfung

Schädlingsbekämpfer/in: Sachkundeprüfung

Allgemeine Informationen

Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gegenüber der zuständigen Behörde u.a. den Nachweis der Sachkunde erbracht haben. Sachkundig ist z.B., wer den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in" oder die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.

Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum „geprüften Schädlingsbekämpfer" bzw. zur "geprüften Schädlingsbekämpferin“ war bis 2004 möglich. Seit dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Kosten

Die Gebühren für die Anerkennung der Sachkunde oder von Sachkundelehrgängen beträgt in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Gebührenziffer 12.1.1-12.1.2 der Arbeitsschutzkostenverordnung zwischen 25,00 und 250,00 Euro.

Fristen

Es sind keine Fristen vorgesehen.


Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)

Zuständige Stelle

Wegen der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wegen des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.

Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung oder Prüfung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde frei gegeben vom Miisterium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Stand 23.07.2010.