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Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Schädlingsbekämpfung (Wirbeltiere) gewerbsmäßig - Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen:
- Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
- Die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen sind für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Erforderliche Unterlagen
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen beizufügen.
Kosten
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenziffer 1.6.10 der Veterinärverwaltungskostenverordnung und betragen 25,00 Euro bis 500,00 Euro.
Fristen
Mit der Tätigkeit darf erst begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Bemerkungen
Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2011.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.