Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Schüleraustausch

Schüleraustausch

Allgemeine Informationen

Das Land gewährt Zuwendungen für Begegnungen von Schülerinnen und Schülern aus M-V mit Schülerinnen und Schülern aus Staaten Osteuropas sowie Israel. Gefördert werden Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches, die auf Langfristigkeit und Gegenseitigkeit angelegt sind. Das Programm soll Projektcharakter tragen. Dazu gehören Besuche der Gastschule während der Schulzeit, Integration in Alltag und Aktivitäten der Gastgeber, Hospitationen, Praktika und themenbezogene Exkursionen. Die Zuwendungen werden zur Mitfinanzierung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler aus M-V sowie der Ausgaben für den Aufenthalt der ausländischen Schülerinnen und Schüler bei Begegnungen in M-V gewährt. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 vom Hundert der anerkannten Fahrtausgaben für die deutschen Schülerinnen und Schüler bzw. höchstens 102,30 Euro pro ausländische/n Schüler/Schülerin für den Aufenthalt an der deutschen Schule. Zuwendungsempfänger sind die Träger der allgemeinbildenden Schulen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Antrags- und Abrechnungsunterlagen sind Bestandteil der Förderrichtlinie.

Voraussetzungen

Gefördert werden Schüleraustausche im Rahmen bestehender Schulpartnerschaften, die auf Langfristigkeit und Gegenseitigkeit angelegt sind.

Verfahrensablauf

Antragsteller ist der Schulträger. Die Schule zeigt gegenüber dem Schulträger an (durch Ausfüllen des Förderantrags), dass sie eine Austauschmaßnahme durchführen möchte. Der Schulträger befürwortet den Antrag durch Unterschrift, ergänzt die Bankverbindung und leitet den Antrag an das Bildungsministerium weiter. Bei Fahrten ins Ausland sind dem Antrag zwei Kostenvoranschläge beizufügen.

Bearbeitungsdauer

3 Wochen

Fristen

Bis zum 15. Januar eines Jahres teilt eine Schule der Bewilligungsbehörde (Bildungsministerium) zunächst formlos mit, dass sie einen Austausch plant und in welcher Höhe Fördermittel benötigt werden. Der formale Antrag muss der Bewilligungsbehörde dann spätestens sechs Wochen vor der Maßnahme vorliegen. Die Maßnahme ist spätestens vier Wochen nach der Maßnahme durch den Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde abzurechnen.

Formulare

Hinweise

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.03.2015