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Seebestattung
Seebestattung
Allgemeine Informationen
Bei einer Seebestattung wird die Urne von einem Schiff aus dem Meer übergeben.
Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten zunächst die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Rechtsgrundlagen
§§ 10 bis 13 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V)
Erforderliche Unterlagen
In der Regel wird eine schriftliche Erklärung des Verstorbenen verlangt, dass nach seinem Tode seine Asche auf See beigesetzt werden soll.
Kosten
- Gebühren für die zweite Leichenschau vor Feuerbestattung (Anlage Gebührenverordnung für Amtshandlungen im Bereich des Gesundheitswesens (Gesundheitswesen-Gebührenverordnung - GesGebVO M-V))
- Kosten für die Einäscherung
- Kosten für die Seebestattung
Verfahrensablauf
Um eine Seebestattung vornehmen zu können, müssen Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, dass die Erlaubnis zur Durchführung von Seebestattungen besitzt. Bei diesem Anbieter erhalten Sie auch nähere Informationen über den Ablauf.
Zuständige Stelle
Bestattungsunternehmen, die Seebestattungen anbieten.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 27.02.2012