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Seniorenvertretungen

Seniorenvertretungen

Allgemeine Informationen

Viele Gemeinden und Städte in Mecklenburg-Vorpommern haben per Satzung beziehungsweise Beschluss kommunale Seniorenvertretungen eingerichtet. Darüber hinaus gibt es in allen Landkreisen Kreisseniorenbeiräte.

Der Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern e. V. vertritt gemäß § 5 des Seniorenmitwirkungsgesetzes M-V vom 26.07.2010 die Interessen und Belange der älteren Generation in Mecklenburg-Vorpommern. Er versteht sich als ein Forum der Meinungs- und Willensbildung sowie des generationenübergreifenden Erfahrungsaustausches auf sozialem, politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Der Landesseniorenbeirat arbeitet unabhängig und ist partei- und verbandspolitisch sowie weltanschaulich neutral.


Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Sensibilisierung der Gesellschaft für die berechtigten Bedürfnisse und Interessen der Älteren,
  • Interessenvertretung gegenüber der Politik, um das Potenzial an Lebenserfahrung, Wissen und Können der älteren Generation für eine demokratische Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu nutzen,
  • Unterstützung der Bildung von kommunalen Seniorenbeiräten sowie Koordinierung derer Tätigkeit auf Landesebene,
  • die Solidarität zwischen der älteren und jüngeren Generation zu fördern.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Landesseniorenbeirat Mecklenburg-Vorpommern e. V. finden Sie im Internet unter www.lsb-mv.de.

Ansprechpunkt

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Landkreisverwaltung nach.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, Referat IX 420

Fachlich freigegeben am

27.04.2015