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Sonderrufnummern - Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen"
Sonderrufnummern - Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen"
Allgemeine Informationen
Mit dem Hilfetelefon werden kostenlos Erstberatung und Informationen zu Hilfemöglichkeiten bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen angeboten.
Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:
- Frauen, die von Gewalt betroffen sind
- Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen sind und
- Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.
Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Die telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort erfolgt durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym und vertraulich und wird auch per Chat sowie E-Mail angeboten.
Hörgeschädigte oder Schwerhörige können kostenfrei einen Dolmetsch-Service in Anspruch nehmen, der das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons in Deutsche Gebärden- oder Schriftsprache übersetzt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Sie sind weiblich und von Gewalt betroffen oder bedroht oder
- Sie sind mit Gewalttaten oder Gewaltandrohungen gegenüber Frauen in Ihrem Umfeld konfrontiert oder
- Sie haben beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik Gewalt gegen Frauen zu tun.
Kosten
kostenfrei
Formulare
keine
Hinweise
Anrufe beim Hilfetelefon werden nicht in Einzelverbindungsnachweisen ausgewiesen.
Persönliche Daten werden weder abgefragt noch gespeichert.
Zuständige Stelle
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: +49 8000 116016
Internet: http://www.hilfetelefon.de
Öffnungszeiten:
Täglich 00:00 - 24:00
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.03.2015