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Sperrmüll - Entsorgung

Sperrmüll - Entsorgung

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist in M-V Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Regelungen zur Entsorgung von Sperrmüll sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.

Dazu gehören u.a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe).

Rechtsgrundlagen

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Kosten

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der gegebenenfalls fälligen Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüll wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzung beschlossen (Abfallgebührensatzung).

Weiterführende Informationen

Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte und von ihnen beauftragte für die Abfallentsorgung zuständige Unternehmen

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V

Fachlich freigegeben am

05.08.2016

Typisierung

4b

5

6