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Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
Allgemeine Informationen
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuerangelegenheiten
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Gegebenenfalls lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis durch die Industrie- und Handelkammer
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten
- Kosten für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertretrin: von 51,00 Euro bis 632,00 Euro (Gewerbekostenverordnung GewKostVO M-V)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ergeht kostenfrei.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V, Referat 410 Gewerberecht
Fachlich freigegeben am
18.06.2015