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Steuerberaterkammer - Mitgliedschaft - Eintragung

Steuerberaterkammer - Mitgliedschaft - Eintragung

Allgemeine Informationen

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Alle Eintragungen im Berufsregister sind den Beteiligten mitzuteilen.

Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:

  • Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,
  • Tag der Bestellung,
  • Angabe der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat,
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung,
  • berufliche Zusammenschlüsse,
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung.

Rechtsgrundlagen

Hinweise

Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Bemerkungen

Dieser Text wurde vom Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern am 02.06.2010 freigegeben.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.