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Steuerberaterkammer - Mitgliedschaft - Eintragung
Steuerberaterkammer - Mitgliedschaft - Eintragung
Allgemeine Informationen
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Ins Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. Ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Alle Eintragungen im Berufsregister sind den Beteiligten mitzuteilen.
Für Steuerberater gehören u.a. folgende Angaben ins Berufsregister:
- Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort,
- Tag der Bestellung,
- Angabe der Behörde oder der Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat,
- Anschrift der beruflichen Niederlassung,
- berufliche Zusammenschlüsse,
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung.
Rechtsgrundlagen
- §§ 46, 48 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 11 Steuerberatergesetz (StBerG) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
Hinweise
Die Einsicht in das Berufsregister ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Bemerkungen
Dieser Text wurde vom Finanzministerium Mecklenburg Vorpommern am 02.06.2010 freigegeben.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer des Landes, in deren Kammerbezirk Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen.