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Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien"
Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien"
Allgemeine Informationen
Die Stiftung will hilfebedürftigen Schwangeren den Start in die neue Familienphase mit dem Kind erleichtern. Die Mittel werden aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" gewährt.
Die Stiftung will aber auch Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis unverschuldet (z.B. Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung) in Not geraten sind, helfen, ihre wirtschaftliche und soziale Lage zu stabilisieren und zu verbessern. Hierzu stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern Mittel bereit.
Die Höhe der jeweiligen Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung ist eine freiwillige Leistung; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem in den Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, den anerkannten Schuldnerberatungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Geschäftsstelle der Stiftung.
Erforderliche Unterlagen
- Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Mutterpass (bei Anträgen auf Hilfen aus der Bundesstiftung)
Voraussetzungen
- Leistungen der Stiftung können gewährt werden, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II bzw. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XII) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind.
- Die Notlage muss mit Hilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen sein.
- Die Antragsteller müssen ihren ständigen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Die Antragsteller müssen sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Verfahrensablauf
Im Zuge eines persönlichen Beratungsgespräches wird der Antrag gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt und danach von der Beratungsstelle an die Stiftung weitergeleitet.
Zuständige Stelle
- Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Pro Familia)
- anerkannte Schuldnerberatungsstellen (z. B. Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Arbeitslosenverband)
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch die Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien" und das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 13.04.2012