Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung

Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Behebung

Allgemeine Informationen

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

StVO

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild

Fristen

keine

Formulare

nicht erforderlich

Hinweise

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29. Oktober 2013