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Straßenschäden - Beseitigung

Straßenschäden - Beseitigung

Allgemeine Informationen

Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.

Rechtsgrundlagen

Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG MV) hat der Träger der Straßenbaulast die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Soweit Sie hierzu außerstande sind, haben Sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Warnzeichen hinzuweisen.

Hinweise

möglichst genaue Schadensbeschreibung und örtliche Lage angeben

Zuständige Stelle

Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.03.2015