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Straßenschäden - Beseitigung
Straßenschäden - Beseitigung
Allgemeine Informationen
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG MV) hat der Träger der Straßenbaulast die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Soweit Sie hierzu außerstande sind, haben Sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Warnzeichen hinzuweisen.
Hinweise
möglichst genaue Schadensbeschreibung und örtliche Lage angeben
Zuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.03.2015