Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Sucht- und Drogenberatung
Sucht- und Drogenberatung
Allgemeine Informationen
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e.V. (www.lsmv.de) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
HINWEIS: Bitte Internetseite verlinken
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
Hinweis: Die Rechtsvorschriften sollten konkret verlinkt werden. Der Bürger findet sich unter Umständen auf der zitierten Seite nicht so schnell zu Recht.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
- Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V.
Fachlich freigegeben am
07.01.2015