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Tiere: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel - Erlaubnis
Tiere: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel - Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person besitzt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen ermöglichen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Veterinärverwaltungskostenverordnung (VetKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Angaben über
- die betroffene Tierart
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person
- die Räume und Einrichtungen. die für die Tätigkeit bestimmt sind - polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweise der erforderlichen Sachkunde.
Kosten
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
In Mecklenburg-Vorpommern betragen die Gebühren nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung (Gebührenziffer 1.6.10) 25,00 Euro bis 500,00 Euro.
Fristen
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Formulare
Teilweise können die Anträge/Formular bei der zuständigen Behörde online abgerufen werden.
Hinweise
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.
Bemerkungen
Dieser Text wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 28.07.2010.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für den Tierschutz zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Unterstützende Institutionen
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin kann unterstützend tätig werden.