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Tiere - Schlachten - Sachkundebescheinigung - Erteilung
Tiere - Schlachten - Sachkundebescheinigung - Erteilung
Allgemeine Informationen
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Erforderliche Unterlagen
- Ausbildungszeugnisse
- Bescheinigung über Fortbildungen
- Personalausweis
- Sachkundenachweis
Kosten
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
In Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich die Gebühren aus der Veterinärverwaltungskostenverordnung.
Sie beträgt gemäß Gebührenziffer 1.6.31 25,00 Euro.
Verwaltungsgebühr: EUR 25.00
Fristen
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 28.07.2010.