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Tiere - Schlachten - Sachkundebescheinigung - Erteilung

Tiere - Schlachten - Sachkundebescheinigung - Erteilung

Allgemeine Informationen

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungszeugnisse
  • Bescheinigung über Fortbildungen
  • Personalausweis
  • Sachkundenachweis

Kosten

Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

In Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich die Gebühren aus der Veterinärverwaltungskostenverordnung.

Sie beträgt gemäß Gebührenziffer 1.6.31 25,00 Euro.


Verwaltungsgebühr: EUR 25.00

Fristen

Für die Antragstellung gibt es keine Frist.


Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 28.07.2010.