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Tierische Nebenprodukte - beseitigen
Tierische Nebenprodukte - beseitigen
Allgemeine Informationen
Tote Heimtiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teilen unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Schlachtabfälle unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Heimtiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper darf nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Er muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Kosten
Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Fristen
Die Meldung an die SecAnim GmbH muss unverzüglich erfolgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Entsorgung übernimmt in Mecklenburg-Vorpommern die SecAnim GmbH, An der Landwehr in 17139 Malchin (Tel. 03994/20960). Ihr ist die Beseitigungspflicht übertragen worden.
Fachlich freigegeben durch
Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 18.11.2011.