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Überlassung eines Fahrzeugs - Bescheinigung
Überlassung eines Fahrzeugs - Bescheinigung
Allgemeine Informationen
Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss, ist verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen (Verwertung von Altfahrzeugen). Mit Ausstellung oder Aushändigung des Verwertungsnachweises versichern Betreiber von Demontagebetrieben, dass das Altfahrzeug nur einer ordnungsgemäßen Verwertung nach den Vorschriften der Altfahrzeugverordnung zugeführt wird. Betreiber von Demontagebetrieben dürfen anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen. Betreiber von Annahmestellen und Rücknahmestellen dürfen Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Altfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Abfall nach § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind.
Rechtsgrundlagen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.03.2017