Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Allgemeine Informationen

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Aktenzeichen, wenn vorhanden

Kosten

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Weiterführende Informationen

keine

Hinweise

keine

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

21.12.2016