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Unternehmensberatung

Unternehmensberatung

Allgemeine Informationen

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern unterstützt externe Unternehmensberatung in KMU.

Im Rahmen der Richtlinie werden Beratungen zur

  • Finanzierung und Liquiditätssicherung in KMU,
  • Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich der Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Optimierung von Energieeffizienz,
  • Planung und Umsetzung von Investitionen bei Wachstumsschüben,
  • Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten,
  • Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge

gefördert.

Die Richtlinie wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1

  • aus dem produzierenden Gewerbe (einschließlich Verarbeitung von Abfall zu Sekundärrohstoffen und Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfall),
  • dem Handel,
  • dem Handwerk,
  • dem Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe,
  • dem Dienstleistungs-, dem Verkehrsgewerbe, sofern sie zum Zeitpunkt der Bewilligung die für KMU gültige EU-Definition1 erfüllen. Die Zuwendungsempfänger sollen zum Zeitpunkt der Bewilligung über mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte verfügen und mindestens zwei Kalenderjahre am Markt bestehen.

Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gewährt werden kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben der Beratungsleistungen von externen Beraterinnen und Beratern für Unternehmen (Abrechnung max. bis zu 15 Tagewerken, Tagessatz höchstens 900 EUR netto).

Rechtsgrundlagen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

Formgebundener Antrag

Voraussetzungen

  • Die Betriebsstätte muss sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
  • Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Kalenderjahre am Markt bestehen.
  • Die Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn die Beratungen von externen Beraterinnen oder Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die die erforderliche Qualifikation sowie ausreichende berufliche Erfahrung nachweisen können.
  • Darüber hinaus kann die Zuwendung nur gewährt werden, wenn der Beratungsgegenstand so komplex ist, dass eine Förderung durch den Bund aufgrund deren Begrenzung auf fünf Beratungstage nicht hinreichend ist.

 

Kosten

Reisekosten werden nicht erstattet.

Verfahrensablauf

Der formgebundene Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer ergibt sich aus dem Einzelfall.

Weiterführende Informationen

Auszug aus der KMU-Definition der EU

  • Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.
  • Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

Vollständige KMU-Definition siehe Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014.

Hinweise

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Stelle

GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

www.gsa-schwerin.de

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.08.2016