Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen
Unterstützung von Menschen und deren Angehörigen mit psychischen Erkrankungen
Allgemeine Informationen
Sie können sich z. B. an uns wenden wenn Sie:
- sich in einer Krise befinden oder das Gefühl haben, mit Ihren Problemen nicht mehr fertig zu werden
- so verzweifelt sind, dass Sie so nicht mehr weiter leben wollen
- unter starken Ängsten oder Depressionen leiden
- Dinge wahrnehmen (hören, sehen, spüren …), die andere Menschen nicht so wie Sie wahrnehmen
- in psychiatrischer Behandlung sind oder waren und weitere - auch soziale - Beratung suchen
- im Umgang mit einem psychisch kranken Menschen nicht mehr weiter wissen
- aufgrund zunehmender Vergesslichkeit den Alltag nicht mehr bewältigen können
- Probleme mit Alkohol, Drogen oder anderen Suchtmitteln haben
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die Beratung ist ohne ärztliche Überweisung möglich.
Kosten
Die Beratung ist kostenlos.
Zuständige Stelle
die zuständige Behörde im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt ist i.d.R. das Gesundheitsamt
Ansprechpunkt
Gesundheitsamt, sozialpsychiatrischer Dienst, Psychiatriekoordinator