Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Veranstaltung - Festsetzung

Veranstaltung - Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
  • Verzeichnis über die Anzahl der Anbieter/Aussteller
  • Teilnahmebedingungen
  • Ausstellungsplan
  • Lageplan
  • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
  • Gegebenenfalls Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Der Antragsteller besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit.

Kosten

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Kosten der Festsetzung einer Veranstaltung nach Gewerbekostenverordnung M-V: 77,00 Euro bis 1.224,00 Euro
  • Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.

Fristen

Im Regelfall 3 Monate.

Formulare

Formulare sind bei der zuständigen Stelle oder über das Internet erhältlich.

Zuständige Stelle

  • zuständige kreisfreie Stadt
  • große kreisangehörige Stadt
  • Amtsverwaltung oder Verwaltung der amtsfreien Gemeinde

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

03.08.2015