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Veranstaltung - Festsetzung
Veranstaltung - Festsetzung
Allgemeine Informationen
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Aktuelles Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
- Verzeichnis über die Anzahl der Anbieter/Aussteller
- Teilnahmebedingungen
- Ausstellungsplan
- Lageplan
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Gegebenenfalls Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Der Antragsteller besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Kosten der Festsetzung einer Veranstaltung nach Gewerbekostenverordnung M-V: 77,00 Euro bis 1.224,00 Euro
- Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Stelle oder über das Internet erhältlich.
Zuständige Stelle
- zuständige kreisfreie Stadt
- große kreisangehörige Stadt
- Amtsverwaltung oder Verwaltung der amtsfreien Gemeinde
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
03.08.2015