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Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung
Allgemeine Informationen
Das Land unterstützt Investoren, die sich für den Standort Mecklenburg-Vorpommern entscheiden umfassend. Ein Bestandteil ist die intensive Betreuung von Investoren, vom Beginn der Planungsphase bis zum erfolgreichen Abschluss des Vorhabens. Im Rahmen der Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern sind durch das Land in den letzten Jahren zahlreiche Gewerbe- und Industrieunternehmen angesiedelt worden.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine attraktive Förderkulisse. Investitionsvorhaben werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst. Außerdem unterstützt das Land Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen einer Verbundstrategie Hochschule-Unternehmen mit attraktiven Fördersätzen. Weitere Instrumente wie Bürgschaften oder Beteiligungen runden das Unterstützungsangebot ab und sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Expansionen erleichtern.
Rechtsgrundlagen
- Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
Formgebundener Antrag
Voraussetzungen
Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt).
Kosten
Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenbetrag von mindestens 25 % der förderfähigen Ausgaben leisten, entweder aus eigenen Mitteln oder aus Fremdmitteln, die keinerlei öffentliche Förderung enthalten.
Verfahrensablauf
Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) können gefördert werden, die dauerhafte Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen oder sichern.
Es können folgende Investitionen von KMU gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens oder
- Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht. Im Fall kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.
Es können folgende Erstinvestitionsvorhaben großer Unternehmen in eine neue Wirtschaftstätigkeit gefördert werden:
- Investitionen in Wirtschaftsgüter zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist oder
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die förderfähige Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen und die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend (zu mehr als 50 % der Umsätze) überregional, das heißt über einen Radius von 50 km hinausgehend, absetzen. Darüber hinaus sind Tourismusbetriebe, die ihren Umsatz überwiegend aus Leistungen für den Tourismus erzielen, antragsberechtigt.
Bearbeitungsdauer
- richtet sich nach der Vollständigkeit der Vorlage der einzureichenden Unterlagen, insbesondere Finanzierungsbestätigung, Baugenehmigung
- richtet sich nach der Einzelfallbearbeitung
Fristen
Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für ein Investitionsvorhaben gewährt, das innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird.
Formulare
Es ist ein formgebundener Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens an das Landesförderinstitut MV zu stellen.
Weiterführende Informationen
Investitionsbeginn ist der Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Leistungs- oder Lieferungsvertrages, bei Baumaßnahmen auch der tatsächliche Beginn der Bauarbeiten. Planungsleistungen, die Einleitung von Genehmigungsverfahren oder der Erwerb von Grund und Boden gehören noch nicht zum Beginn des Investitionsvorhabens.
Hinweise
Folgende Branchen/Sektoren werden, neben den bereits durch den Koordinierungsrahmen der GRW ausgeschlossenen Wirtschaftsbereichen, grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:
- Garten- und Landschaftsbau
- Asphalt- und Betonmischanlagen
- Abfallentsorgung
- Verlage
- Medien, Radio- und TV-Sender und ähnliche
- Druckereien
- Großhandel
- Versandhandel
- Herstellung von Kraftstoffen oder Ersatzkraftstoffen sowie Biogas, sofern sie nicht überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dient
Zuständige Stelle
- Ansprechpartner im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales M-V (Ansiedlungsbeauftragter; www.investorenportal-mv.de )
- Akteure der Wirtschaftsförderung auf landes- und regionaler Ebene
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de
Fachlich freigegeben durch
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.08.2016