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Verfahrensfreie Bauvorhaben

Verfahrensfreie Bauvorhaben

Allgemeine Informationen

Verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keines Genehmigungsverfahrens.

Welche Bauvorhaben betroffen sind, regelt § 61 Abs. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (siehe Link).

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Informationen zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie von Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

Dezember 2015