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Verfahrensfreie Bauvorhaben
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Allgemeine Informationen
Verfahrensfreie Bauvorhaben bedürfen keines Genehmigungsverfahrens.
Welche Bauvorhaben betroffen sind, regelt § 61 Abs. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (siehe Link).
Rechtsgrundlagen
Zuständige Stelle
Informationen zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie von Ihrer unteren Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen, den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Dezember 2015