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Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen - Beratung

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen - Beratung

Allgemeine Informationen

Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z.B. Möbel, Schuhe, Kleidung). Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z.B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d.h. verbrennen oder deponieren.

Wie genau dies im Einzelnen erfolgen kann und wie die Beratung zur Abfallvermeidung und -verwertung in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten organisiert wird, ist vor Ort zu erfragen.

Unternehmer, bei denen dem Hausmüll ähnliche Abfälle anfallen, erhalten die Abfallberatung daneben auch bei den für sie zuständigen Kammern.

Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallwirtschaftssatzungen

Weiterführende Informationen

Bürgerbüros oder Internetseiten der Landkreise/kreisfreien Städte oder der zuständigen Entsorgungsdienstleister, Büros oder Internetseiten der Kammern

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.09.2013