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Vermessung Flurstücksgrenze

Vermessung Flurstücksgrenze

Allgemeine Informationen

Anträge zur Grenzfeststellung und Grenzwiederherstellung werden gestellt, wenn Unsicherheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen bestehen. Anlass kann z.B. sein, dass ein Grundstück erworben werden soll, jedoch keine Grenzsteine bzw. Grenzmarken vor Ort erkennbar sind, oder es ist eine Bebauung eines Grundstückes geplant und es sind gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände einzuhalten.

Bei einer Grenzfeststellung bzw. Grenzwiederherstellung wird die Lage der Grenzpunkte und somit der Verlauf der Flurstücksgrenzen ermittelt. Falls erforderlich erfolgt gleichzeitig eine Kennzeichnung der Grenzpunkte, z.B. durch Grenzsteine (Abmarkung).

Das Ergebnis wird den beteiligten Eigentümern vor Ort und anhand einer Skizze erläutert und bekanntgegeben. In diesem sogenannten Grenztermin wird eine Niederschrift aufgenommen. Die Entscheidung über die Grenzfeststellung und Abmarkung sind im Unterschied zur Grenzwiederherstellung Verwaltungsakte.

Die Ergebnisse der Grenzfeststellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung werden in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Die Trennlinie zwischen den Flächen unterschiedlicher Nutzungsart wird ebenfalls eingemessen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Verfahrensablauf

Antragstellung (am besten persönlich, ansonsten über Formular per E-Mail oder Post), Kostenschätzung, Zusammenstellen der Vermessungsunterlagen, Durchführung der Vermessung, Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster, Versand der Fortführungsmitteilungen und des Gebührenbescheides

Fristen

je nach Vereinbarung

Formulare

Vermessungsantrag der zuständigen Stelle

Zuständige Stelle

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

21.12.2016