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Versammlung anmelden

Versammlung anmelden

Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters/der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin und
  • Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung

beinhalten.

Die Anmeldung sollte außerdem Auskunft zu

  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • Zahl der Ordner,
  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
  • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

geben.

Kosten

grundsätzlich gebührenfrei

Verfahrensablauf

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter/der Veranstalterin Kooperationsgespräche über die Durchführung der Versammlung geführt.

Bearbeitungsdauer

ist vom Versammlungsort, von der Teilnehmerzahl sowie von der Art und Weise der Durchführung abhängig

Fristen

spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung/des Aufzuges (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien)

Formulare

Die Versammlungsbehörden bieten Formulare an.

Hinweise

Versammlungen und Aufzüge sind nicht nach § 29 Abs. 2 StVO erlaubnispflichtig.

Zuständige Stelle

die für den Versammlungsort zuständige Ordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

22.04.2016