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Versammlung anmelden
Versammlung anmelden
Allgemeine Informationen
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich anmelden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
- Name und Anschrift des Veranstalters/der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
- Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin und
- Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung
beinhalten.
Die Anmeldung sollte außerdem Auskunft zu
- Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
- Zahl der Ordner,
- voraussichtliche Teilnehmerzahl und
- vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
geben.
Kosten
grundsätzlich gebührenfrei
Verfahrensablauf
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter/der Veranstalterin Kooperationsgespräche über die Durchführung der Versammlung geführt.
Bearbeitungsdauer
ist vom Versammlungsort, von der Teilnehmerzahl sowie von der Art und Weise der Durchführung abhängig
Fristen
spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung/des Aufzuges (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien)
Formulare
Die Versammlungsbehörden bieten Formulare an.
Hinweise
Versammlungen und Aufzüge sind nicht nach § 29 Abs. 2 StVO erlaubnispflichtig.
Zuständige Stelle
die für den Versammlungsort zuständige Ordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.04.2016