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Versicherungsvermittler/-berater - Sachkundeprüfung
Versicherungsvermittler/-berater - Sachkundeprüfung
Allgemeine Informationen
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:
- Versicherungsfachliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:
- Vorsorge
- Sach-/Vermögensversicherung
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.
Kosten
Für die IHK-Prüfung wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr für die Prüfung beträgt 230,00 Euro.
Gebühr für die Prüfung
Gebühr: EUR 230.00
Fristen
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)
Hinweise
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.
Bemerkungen
Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 04.12.2009.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg.
Unterstützende Institutionen
IHK