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Versicherungsvermittler/-berater - Sachkundeprüfung

Versicherungsvermittler/-berater - Sachkundeprüfung

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

  • Versicherungsfachliche Grundlagen
  • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge

  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

  • Vorsorge
  • Sach-/Vermögensversicherung

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

Kosten

Für die IHK-Prüfung wird eine Gebühr erhoben.
Die Gebühr für die Prüfung beträgt 230,00 Euro.


Gebühr für die Prüfung

Gebühr: EUR 230.00

Fristen


Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)

Hinweise

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.

Bemerkungen

Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 04.12.2009.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg.

Unterstützende Institutionen

IHK