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Versicherungsvermittler - Register
Versicherungsvermittler - Register
Allgemeine Informationen
Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer müssen sich Versicherungsvermittler bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit unter Bußgeldbewehrung in dem Register für Versicherungsvermittler registrieren lassen.
Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet wird.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Kosten
Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 25,00 Euro.
Gebühr: EUR 25.00
Fristen
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)
Bemerkungen
Dieser Text wurde frei gegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 09.07.2010.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg.
Unterstützende Institutionen
IHK