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Versicherungsvermittler - Register

Versicherungsvermittler - Register

Allgemeine Informationen

Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer müssen sich Versicherungsvermittler bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit unter Bußgeldbewehrung in dem Register für Versicherungsvermittler registrieren lassen.

Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet wird.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsvermittler-Erlaubnis

Kosten

Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 25,00 Euro.


Gebühr: EUR 25.00

Fristen


Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)

Bemerkungen

Dieser Text wurde frei gegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 09.07.2010.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)  in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg.

Unterstützende Institutionen

IHK