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Versteigerer/Versteigerin (besonders sachkundig) - öffentliche Bestellung
Versteigerer/Versteigerin (besonders sachkundig) - öffentliche Bestellung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt entsprechend für Angestellte von Versteigerern. Die Bestellung kann für bestimmte Arten von Versteigerungen erfolgen, sofern für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Die nach Satz 1 öffentlich bestellten Personen sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen werden.
Rechtsgrundlagen
Gebührensatzungen der Industrie- und Handelskammern M-V
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Ausführlicher Lebenslauf
- Beglaubigte Abschriften aller relevanten Zeugnisse
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Besitz einer fachlichen und persönlichen Eignung
Kosten
Für die erstmalige Bestellung wird
- von der IHK zu Neubrandenburg eine Gebühr in Höhe von 550 Euro,
- von der IHK zu Schwerin eine Gebühr in Höhe von 307 Euro und
- von der IHK zu Rostock eine Gebühr in Höhe von 306 Euro erhoben.
Dazu können jeweils besondere Auslagen durch die Einschaltung von Fachgremien und Gutachtern im Rahmen des Bestellungsverfahrens erhoben werden.
Die Gebühr für den Auszug aus dem Bundeszentralregister beträgt 13 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer wird durch möglicherweise einzuholende gutachtliche Stellungnahmen zum Antrag beeinflusst.
Fristen
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)
Formulare
Formulare sind bei der Industrie- und Handelskammer und online über den Antragsassistenten erhältlich.
Weiterführende Informationen
Die öffentliche Bestellung zum besonders sachkundigen Versteigerer erfolgt befristet und ist gegebenenfalls zu verlängern.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Unterstützende Institutionen
Die Industrie- und Handelskammern M-V unterstützen bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.05.2016