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Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes - Eintragung

Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes - Eintragung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.

Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie, anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk, keinen Qualifikationsnachweis.

Die Aufnahme eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie  unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit dieser Karte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren. Sie ist bei der Gewerbeanzeige vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der zuständigen Handwerkskammer

Erforderliche Unterlagen

  • Eintragungsantrag
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass ggf. mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt: unbefristete Aufenthaltsbescheinigung/Niederlassungserlaubnis
  • Gesellschaftervertrag (bei GbR)
  • Handelsregisterauszug
  • Zusatzerklärung für handwerksähnliche Gewerbe

Kosten

Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

Fristen


Genehmigungs-/Eintragungsfiktion

Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)

Formulare

Den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis können Sie persönlich, online oder schriftlich bei der Handwerkskammer stellen.

Über den Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie das Antragsformular im Internet.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Unterstützende Institutionen

Handwerkskammern

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.09.2016