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Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes - Eintragung
Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes - Eintragung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein handwerksähnliches Gewerbe anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines handwerksähnlichen Gewerbes" ein.
Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie, anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk, keinen Qualifikationsnachweis.
Die Aufnahme eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist die Ausstellung einer Gewerbekarte verbunden. Mit dieser Karte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren. Sie ist bei der Gewerbeanzeige vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der zuständigen Handwerkskammer
Erforderliche Unterlagen
- Eintragungsantrag
- aktueller Personalausweis oder Reisepass ggf. mit aktueller Meldebestätigung
- bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt: unbefristete Aufenthaltsbescheinigung/Niederlassungserlaubnis
- Gesellschaftervertrag (bei GbR)
- Handelsregisterauszug
- Zusatzerklärung für handwerksähnliche Gewerbe
Kosten
Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Fristen
Genehmigungs-/Eintragungsfiktion
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Formulare
Den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis können Sie persönlich, online oder schriftlich bei der Handwerkskammer stellen.
Über den Einheitlichen Ansprechpartner erhalten Sie das Antragsformular im Internet.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Unterstützende Institutionen
Handwerkskammern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.09.2016