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Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks - Eintragung
Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks - Eintragung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" ein.
Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis.
Die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen. Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist die Ausstellung einer Handwerkerkarte verbunden. Mit dieser Karte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Sie ist bei der Gewerbeanzeige vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
- §§ 18 bis 20 Handwerksordnung (HwO) (Zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe)
- §§ 6, 19 Handwerksordnung (HWO) in Verbindung mit Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der zuständigen Handwerkskammer
Erforderliche Unterlagen
- Eintragungsantrag
- aktueller Personalausweis oder Reisepass ggf. mit aktueller Meldebestätigung
- bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt: unbefristete Aufenthaltsbescheinigung/Niederlassungserlaubnis
- Gesellschaftervertrag (bei GbR)
- Handelsregisterauszug
Kosten
Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Fristen
Gehmigungs/Eintragungsfiktion
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Formulare
Den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis können Sie persönlich, online oder schriftlich bei der Handwerkskammer stellen.
Das Antragsformular erhalten Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Unterstützende Institutionen
Handwerkskammern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.09.2016