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Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks - Eintragung

Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks - Eintragung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" ein.

Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis.

Die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen. Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist die Ausstellung einer Handwerkerkarte verbunden. Mit dieser Karte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

Sie ist bei der Gewerbeanzeige vorzulegen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der zuständigen Handwerkskammer

Erforderliche Unterlagen

  • Eintragungsantrag
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass ggf. mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt: unbefristete Aufenthaltsbescheinigung/Niederlassungserlaubnis
  • Gesellschaftervertrag (bei GbR)
  • Handelsregisterauszug

Kosten

Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

Fristen


Gehmigungs/Eintragungsfiktion

Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)

Formulare

Den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis können Sie persönlich, online oder schriftlich bei der Handwerkskammer stellen.

Das Antragsformular erhalten Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Unterstützende Institutionen

Handwerkskammern

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

08.09.2016