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Vorsorge-und Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen

Vorsorge-und Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen

Allgemeine Informationen

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Zahnärztliche Reihenuntersuchungen durch das Gesundheitsamt

  • Zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2.Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
  • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
  • Gesundheitsberichterstattung

Intensiv- und Gruppenprophylaxe

  • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2-12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
  • Zahn-und Mundhygiene
  • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
  • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
  • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
  • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
  • Motivation zum Zahnarztbesuch

Zahnärztliche Gutachten

Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Rechtsgrundlagen

  • § 58 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
  • § 5 Schulgesundheitspflege-Verordnung
  • § 16 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern
  • § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) „Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)“
  • § 26 Absatz 1, Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
  • Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassenüber die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 SGB V)

 

Erforderliche Unterlagen

  • Zahnärztlicher Kinderpass

Zuständige Stelle

das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V

Fachlich freigegeben am

07.01.2015