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Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
Allgemeine Informationen
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Waffen- oder Munitionssachverständige müssen für die Waffenbesitzkarte
- den notwendigen Sachkundenachweis sowie
- den Nachweis des Bedürfnisses erbringen (für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck).
Rechtsgrundlagen
- §§ 4, 10 Abs. 1, 18 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
- Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
- § 43 Waffengesetz (WaffG) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass,
- gegebenenfalls bereits erteilte Waffenbesitzkarten,
- Nachweise, die eine Befähigung zum Waffen- und Munitionssachverständigen dokumentieren (Bedürfnisnachweise), wie
- berufliche Ausbildung,
- besonders hervorzuhebende, insbesondere wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Waffen und Munition
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Waffenbehörde über die mitzubringenden Unterlagen und Formulare.
Kosten
Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige ist gemäß der Waffenkostenverordnung (WaffKostV) gebührenpflichtig. Die Gebühren teilt Ihnen die zuständige Stelle mit.
Fristen
Eine besondere Frist ist nicht vorgesehen. Aufgrund des umfangreichen Prüf- und Genehmigungsverfahrens ist es jedoch ratsam, mindestens 1 Monat vor Tätigkeitsaufnahme den entsprechenden Antrag zu stellen.
Bemerkungen
Dieser Text wurde freigegeben vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern am 30.04.2010.
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt oder der Landrat des Landkreises, in deren/in dessen Gebiet sich die gewerbliche Hauptniederlassung befindet oder errichtet werden soll.