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Waffenhandel - Fachkundeprüfung abnehmen
Waffenhandel - Fachkundeprüfung abnehmen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankaufen, verkaufen, Bestellungen entgegennehmen oder aufsuchen, anderen überlassen oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermitteln, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Die dafür notwendige Fachkunde können Sie mittels einer Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss Ihres Bundeslandes nachweisen, sofern Sie nicht die vom Waffengesetz vorgeschriebene Qualifikation besitzen.
In der Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss weisen Sie Ihre Kenntnisse nach:
- über Schusswaffen und Munition aller Art, wenn Sie eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, oder
- über die Schusswaffen- und Munitionsarten, für die Sie die Erlaubnis zum Handel beantragt haben.
Rechtsgrundlagen
- § 22 Waffengesetz (WaffG)
- §§ 15, 16 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Waffenrechtsausführungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaffRAusFLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Einzahlungsbeleg für die Gebühren
Kosten
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Hinweise
Die Prüfung wird mündlich abgelegt. Sie soll in der Regel mindestens 30 Minuten dauern, 60 Minuten aber nicht übersteigen. Die Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt.
Falls Sie bereits einen Antrag auf Erlaubnis zum Waffenhandel gestellt haben, meldet Sie die betreffende Behörde unmittelbar beim Prüfungsausschuss an und teilt den Umfang der Prüfung mit. Sie werden dann direkt vom Prüfungsausschuss zur Prüfung eingeladen.
Der Prüfungsausschuss teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung unmittelbar mit. Ist es positiv, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Eine Kopie dieses Prüfungszeugnisses müssen Sie der Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet, zusenden.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie darüber einen Bescheid. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, den Bescheid über das Nichtbestehen mit einer Sperrfrist bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zu versehen.
Bemerkungen
Dieser Text wurde freigegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 09.07.2010.
Zuständige Stelle
Die Durchführung der Waffenfachkundeprüfung und die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zum Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel sind in der Regel einer Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihres Bundeslandes übertragen. Der Prüfungsausschuss ist grundsätzlich für Ihr Land zuständig.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die IHK zu Schwerin zuständig.