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Waffenrechtliche Erlaubniserteilung für die Bewachung von Seeschiffen

Waffenrechtliche Erlaubniserteilung für die Bewachung von Seeschiffen

Allgemeine Informationen

Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassung= Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28 a Waffengesetz (= Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
  • Geschäftsführer: Personalausweis, bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausländischen Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
  • Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers, bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord

Voraussetzungen

Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Kosten

je nach Aufwand des Einzelfalles

Zuständige Stelle

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei

Grüner Deich 1
20097 Hamburg

Öffnungszeiten:

Mo 7-16, Di 7-12, Do 7-16 Uhr

Informationen:

Telefon: +49 40 4286-67615
Fax: +49 40 4286-6760
E-Mail: waffenbehoerde@polizei.hamburg.de

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei. Stand: Juli 2013