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Wertstoffe - Entsorgung
Wertstoffe - Entsorgung
Allgemeine Informationen
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Entsorgen können Sie Wertstoffe folgendermaßen:
- über Container (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
- in manchen Landkreisen in speziellen Wertstofftonnen
- bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Verwerterfirmen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
Satzung des Landkreises bzw. der Stadt zur Abfallentsorgung
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes schon bezahlt.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
Informationen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Satzung)
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V
Fachlich freigegeben am
31.03.2015
Typisierung
3 b