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Wertstoffe - Entsorgung

Wertstoffe - Entsorgung

Allgemeine Informationen

Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Entsorgen können Sie Wertstoffe folgendermaßen:

  • über Container (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
  • über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
  • in manchen Landkreisen in speziellen Wertstofftonnen
  • bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Verwerterfirmen

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen
Satzung des Landkreises bzw. der Stadt zur Abfallentsorgung

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes schon bezahlt.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

keine

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

Informationen beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Satzung)

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V

Fachlich freigegeben am

31.03.2015

Typisierung

3 b