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Wildlebende Pflanzen: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Wildlebende Pflanzen: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter gewerbsmäßig sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der/ des jeweiligen Waldbesitzenden. Unterliegen diese Walderzeugnisse einem Schutz durch das Naturschutzrecht, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Kosten
Für die Entscheidung des LUNG wird eine Gebühr zwischen 15,00 Euro und 1.800,00 Euro erhoben.
Fristen
keine
Formulare
formlos
Hinweise
Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.
Bemerkungen
Dieser Text wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 03.05.2010.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LUNG).