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Wohnraumförderung: Förderung der Modernisierung und Instandsetzung sowie des Barrieren reduzierenden Umbaus von Miet- und Genossenschaftswohnungen einschließlich der Nachrüstung von Personenaufzügen
Wohnraumförderung: Förderung der Modernisierung und Instandsetzung sowie des Barrieren reduzierenden Umbaus von Miet- und Genossenschaftswohnungen einschließlich der Nachrüstung von Personenaufzügen
Allgemeine Informationen
Mit attraktiven Förderangeboten zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden mit Miet- und Genossenschaftswohnungen unterstützt das Land nachhaltige Bestandsanpassungen als Beitrag zum Erhalt sozialverträglicher Mieten, zur Stabilisierung der Wohnungsmärkte und zur Fortsetzung der Stadtumbauprozesse. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden, die in Gemeinden belegen sind, die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind.
Die Fördermittel werden im Rahmen der Projektförderung als zinsgünstige Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendungen begonnen wurden.
Gefördert werden mit der Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen die/der:
- Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen,
- Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in innerstädtischen Altbauquartieren (Baufertigstellung vor 1949),
- Anbau bzw. Ersatz von Balkonen,
- Schaffung des Dachaufbaues nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden (einzelne Geschosse oder Geschossabschnitte),
- Wiederherstellung von Außenanlagen nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden,
- Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen im Bestand,
- Barrieren reduzierender Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen,
- Nachrüstung von Personenaufzügen.
Gefördert werden mit der Bereitstellung nicht rückzahlbarer Zuschüsse die Nachrüstung von Personenaufzügen, Treppenliften oder anderen mechanischen vertikalen Personenfördersystemen.
Modernisierung und Instandsetzung können insbesondere folgende Bausubstanz erhaltende oder verbessernde Maßnahmen sein:
- Bauwerkstrockenlegung,
- Holzschutzarbeiten an Tragwerkskonstruktionen,
- Wiederherstellung oder Erneuerung des Daches, der Fassade, der Fenster oder anderer Bauteile im Wohngebäude,
- Einbau oder Erneuerung der technischen Versorgung (Heizung, Elektroinstallation, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) oder der sanitären Einrichtungen,
- Durchsetzung des bautechnischen Wärmeschutzes,
- Einbau von einbruchhemmender Sicherungstechnik,
- Änderung des Zuschnitts der Wohnungen,
- Schallschutzmaßnahmen,
- Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
- Barrieren reduzierende Maßnahmen.
Rechtsgrundlagen
- Modernisierungsrichtlinien vom 30. April 2003 (AmtsBl. M-V S. 566), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 19. November 2015 (AmtsBl. M-V S. 790)
- Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen vom 10. September 2014 (AmtsBl. M-V S. 1044), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 31. März 2015 (AmtsBl. M-V S. 162)
Erforderliche Unterlagen
Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie im Antragsformular. Die Antragsformulare können von der Homepage des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern www.lfi-mv.de herunter geladen werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche und juristische Personen), deren Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut sind. Erbbauberechtigte stehen dem Eigentümer gleich.
Verfahrensablauf
Formgebundene Antragstellung beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), Geschäftsbereich der Nord/LB Girozentrale Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).
Zuständige Stelle
Beratung zu Fördermöglichkeiten, Antragsprüfung, Bewilligung sowie Darlehensverwaltung erfolgen im Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der NORD/LB Girozentrale, Postfach 160255, 19092 Schwerin (Postanschrift); Werkstraße 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Dezember 2015