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Wohnung - Änderung Wohnungsstatus

Wohnung - Änderung Wohnungsstatus

Allgemeine Informationen

Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.

Die Einwohner haben der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie haben und welche die Hauptwohnung ist. Sie haben der Meldebehörde jede Änderung des Wohnungsstatus mitzuteilen, wenn sich die zeitlichen Benutzungsverhältnisse geändert haben. Jede Änderung der Hauptwohnung (z.B. bisherige Nebenwohnung soll nun Hauptwohnung werden und die bisherige Hauptwohnung jetzt Nebenwohnung) ist der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Erforderliche Unterlagen

Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)

Zuständige Stelle

Sie müssen die Erklärung gegenüber der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde abgeben.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.11.2015