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Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

Zulassung von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerblich zum Beispiel

  • Affen und Halbaffen,
  • Nutz- und Zuchtgeflügel (einschließlich Eintagsküken) in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen, sowie aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse,
  • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück,
  • Samen von Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen,
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie
  • Gülle von Klauentieren, Einhufern oder Geflügel 

nach anderen EU-Staaten verbringen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine Zulassung.

Voraussetzung: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist sichergestellt.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.

Kosten

Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

In Mecklenburg-Vorpommern bestimmen sich die Gebühren nach Ziffer 1.8.5 der Veterinärverwaltungskostenverordnung und betragen zwischen 200,00 und 600,00 Euro.


Verwaltungsgebühr: EUR 200.00 bis 600.00

Fristen

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Formulare

Anträge können an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben. Stand 07.04.2011.